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Bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen sind natürlich nicht nur Fragen zu Steuern und Sozialversicherung zu beantworten, sondern insbesondere auch hinsichtlich des Arbeitsrechts, der Karriere des mitreisenden Partners, der Ausbildung der Kinder, zum Umzug, usw........

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Um eine lückenlose "Rundum-Beratung" gewährleisten zu können, arbeite ich eng mit ausgewählten Spezialisten aus den einzelnen Fachbereichen zusammen.

Meine aktuellen Kooperationspartner finden sich daher sowohl in einer Kanzlei für Arbeitsrecht als auch einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf internationale Themen spezialisiert hat.

Sucht der nach Deutschland kommende Mitarbeiter eine Immobilie oder möchte in diesem Zusammenhang die professionelle Unterstützung eines Relocation Dienstleisters in Anspruch nehmen, so kann ich hier auf eine Agentur zugreifen, deren Tätigkeitsschwer-punkt sich auf den Bereich der Vermittlung von Privatimmobilien und den klassischen Relocation Support spezialisiert hat (www.chriscon.de).

Daneben kooperiere ich mit einem weltweit organisierten Relocation-Unternehmen (www.start-up-services.de), um meine Mandanten auch bei allen weiteren Themen rund um die Entsendung (z.B. Beantragung von VISA, Arbeitserlaubnis, ...) hervorragend betreut zu wissen.

Durch unsere unterschiedlichen Ausrichtungen und Erfahrungen ergänzen wir uns ideal und bieten den Kunden somit besten Service.


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Steuerrecht Heinke - Kanzlei für grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen | info@steuerrecht-heinke.de